Mit Sitz in CH-8400 Winterthur
1 Name und Sitz
Statuten des Vereins Conecto ZHAW Mit Sitz in CH-8400 Winterthur
Unter dem Namen «Conecto ZHAW» besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in CH-8400 Winterthur.
2 Zweck
Der Verein bezweckt die Organisation und Durchführung des jährlichen Anlasses Conecto ZHAW. Die Conecto ZHAW ist die Kontaktmesse der ZHAW Zürcher Hochschule für An- gewandte Wissenschaften. Sie soll allen Absolventinnen und Absolventen der ZHAW die Möglichkeit bieten, einen Einblick in die Berufswelt zu erlangen. Absolventinnen und Ab- solventen können mehr über interessante Unternehmen erfahren und mit ihrem Wunsch- arbeitgeber ins Gespräch kommen.
3 Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über den mit dem Anlass Conecto ZHAW erwirtschafteten Ertrag und weitere Zuwendungen. Der Verein bildet aus den er- wirtschafteten Erträgen eine ausreichende Reserve. Diese darf nur für den Vereinszweck der Conecto ZHAW angetastet werden.
4 Mitgliedschaft
Aktivmitglieder mit Stimmberechtigung sind die ZHAW, der Verein Alumni ZHAW sowie der Verein Alias ZHAW.
Passivmitglied kann jedes Mitglied des Vereins Alumni ZHAW oder des Vereins Alias ZHAW werden, das ein Interesse and er Organisation und Durchführung der Conecto ZHAW hat. Aufnahmegesuche sind an den Präsidenten/die Präsidentin zu richten. Über die Aufnahme entscheidet die Delegiertenversammlung.
5 Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod resp. Untergang der juris- tischen Person.
6 Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben muss eingeschrieben min- destens vier Wochen vor der ordentlichen Delegiertenversammlung an den Präsiden- ten/die Präsidentin gerichtet werden. Der Präsident/die Präsidentin richtet sein/ihr Schrei- ben an die Delegierten.
Ein Mitglied kann jederzeit ohne Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Delegiertenversammlung weiterziehen.
7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
a) Die Delegiertenversammlung
b) Der Vorstand
c) Die Rechnungsrevisoren
8 Die Delegiertenversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Delegiertenversammlung. Die ordentliche Delegier- tenversammlung findet jährlich spätestens drei Monate nach der Conecto ZHAW statt. Der Vorstand kann nach Bedarf weitere Delegiertenversammlungen einberufen. Überdies kann mindestens 1/5 der Delegierten die Einberufung einer Delegiertenversammlung ver- langen.
Die Delegiertenversammlung besteht aus den Delegierten der Aktivmitglieder, den Pas- sivmitgliedern und dem Präsidenten/der Präsidentin des Vereins Conecto ZHAW. Die Passivmitglieder besitzen kein Stimmrecht.
Die Zahl der Delegierten der Aktivmitglieder beträgt vier. Jedes Aktivmitglied bestimmt seine/n Delegierten selbst. Die Delegierten teilen sich wie folgt auf die Aktivmitglieder auf:
a) ZHAW: 1 Delegierte/r
b) Verein Alumni ZHAW: 1 Delegierte/r
c) Verein Alias ZHAW: 2 Delegierte.
Zur Delegiertenversammlung werden die Mitglieder drei Wochen zum Voraus eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste.
Die Delegiertenversammlung hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben:
d) Wahl bzw. Abwahl des Vorstandes
e) Festsetzung und Änderung der Statuten
f) Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
g) Beschluss über das Jahresbudget
h) Behandlung der Ausschlussrekurse
An der Delegiertenversammlung besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfas- sung erfolgt mit einfachem Mehr.
9 Der Vorstand
Der Vorstand besteht vorzugsweise aus Studierenden der ZHAW und bildet das Organi- sationskomitee Conecto ZHAW. Er konstituiert sich selbst.
Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und führt die laufenden Geschäfte. Er wird für diese Tätigkeit entlöhnt. Die Entlöhnung wird durch die Delegiertenversammlung jähr- lich festgelegt.
10 DieRevisoren
Die Revision der Jahresrechnung wird durch die Abteilung F&C der ZHAW sichergestellt. Die Revision prüft die Jahresrechnung und legt der Delegiertenversammlung schriftlich Bericht vor.
11 BeitragundHaftung
Es ist jährlich ein Mitgliederbeitrag zu erheben. Die Delegiertenversammlung kann Mit- glieder vom Beitrag befreien. Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet aus- schliesslich das Vereinsvermögen.
12 Statutenänderung
Die vorliegenden Statuten können abgeändert werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Delegierten dem Änderungsvorschlag zustimmen.
13 AuflösungdesVereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einer qualifizierten Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, wenn alle Delegierten an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen nicht alle Delegierten an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann mit einer einfachen Zweidrittelmehrheit aufgelöst werden, wenn nicht alle Delegierten anwe- send sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an den Verein Alias ZHAW.
14 Inkrafttreten
Diese Statuten wurden anlässlich der Delegiertenversammlung vom 1. Juli 2021 revidiert und angenommen.
Winterthur, 1. Juli 2021